Honorar
Die Vergütung erfolgt entweder auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes; dann ist mein Honorar abhängig vom jeweiligen Streitwert. Wir können auch eine Vergütungsvereinbarung treffen, die im Einzelnen zwischen uns ausgehandelt wird.
Für eine Erstberatung, die nicht länger als 45 Min. dauert, veranschlage ich bei Privatpersonen in der Regel ein Honorar in Höhe von 250 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die Prüfung der Unterlagen, die Sie mir in Vorbereitung des Beratungsgespräches zugeleitet haben, sind in dem Erstberatungshonorar enthalten.
Sprechen Sie mich gerne an, falls Sie Fragen zu den Kosten einer Mandatsübernahme haben.